AGB: mamagrill gmbh


Geltungsbereich ¨
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind automatisch Bestandteil sämtlicher Verträge, welche zwischen einem Kunden und der Firma Mama Grill Catering entstehen. Mit der Bestellung einer Catering Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

Veranstalter
Die Firma Mama Grill Catering erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass Catering-Dienstleistungen und übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde, sein Auftraggeber oder Beauftragter. Insbesondere kann die Firma Mama Grill Catering für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.

Zustandekommen
Die Firma Mama Grill Catering unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt die Firma Mama Grill Catering dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung oder auch durch erste Zahlung dieser Auftragsbestätigung/Buchungszahlung durch den Kunden zustande. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist die Firma Mama Grill Catering berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiteren Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern.

Änderungen des Vertragsinhalts
Werden nach dem Zustandekommen des Vertrages vom Kunden noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde – sofern er von der Firma Mama Grill Catering eine die Änderungswünsche berücksichtigende, bereinigte Bestätigung erhalten hat – diese wiederum rechtsgültig zu unterzeichnen und an Firma Mama Grill Catering zu retournieren. Veränderungen der Anzahl der Personen, welche am Anlass teilnehmen, müssen bis spätestens 7 Arbeitstage vor der Veranstaltung gemeldet werden. Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Annullierung
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden gelten folgende Rücktrittsregelungen: bis 61 Tage vor Anlass CHF 200.00 Bearbeitungsgebühr, ab 60 bis 31 Tage vor Anlass 30% der vereinbarten Leistung ab 30 bis 8 Tage vor Anlass 60% der vereinbarten Leistung ab 7 Tage vor Anlass 100% der vereinbarten Leistung. Bereits ausgeführte Vorbereitungshandlungen und speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet.

Annullierung durch Anbieter
Die Firma Mama Grill Catering ist jederzeit entschädigungslos zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn (alternativ): 1. der Kunde die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung um 25% oder mehr reduziert; 2. der Kunde eine Anpassung der durch die Firma Mama Grill Catering gemäss Vertrag zu erbringenden Leistungen verlangt, welche gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung für die Firma Mama Grill Catering eine Umsatzreduktion von 25% oder mehr zur Folge hat; 3. Die Mama Grill Catering begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den übrigen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet.

Infrastruktur
Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung durch die Firma Mama Grill Catering zu erfolgen hat, über die gegenüber der Firma Mama Grill Catering zugesicherten Eigenschaften verfügt. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge Nichtvorhandenseins zugesicherter Eigenschaften als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering Dienstleistung durch die Firma Mama Grill Catering möglich ist.

Beizug Dritter
Die Firma Mama Grill Catering ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die Firma Mama Grill Catering verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

Verzögerte Anlieferung
Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Die Firma Mama Grill Catering übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.

Material
Wird seitens Mama Grill Catering Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.

Mängelrüge, Gefahren und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder spätestens 24 Stunden nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt der Kunde. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben/Feuerverbot etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann die Firma Mama Grill Catering nicht haftbar gemacht werden. Jedwede Haftung, auch für Mangelfolgeschäden, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen, Texten usw. stehen im geistigen Eigentum der Firma Mama Grill Catering. Deren Nutzung, in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Firma Mama Grill Catering gestattet.

Rechnung / Zahlbarkeit
Die Firma Mama Grill Catering behält sich vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben; diese beträgt in der Regel 30% des kalkulierten Rechnungsbetrages als Buchungsbestätigung (damit bestätigt der Kunde den Auftrag) und 30 % 30 Tage vor Anlass. Nach der Durchführung erhält der Kunde von der Firma Mama Grill Catering eine Rechnung. Diese Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Ab der zweiten Zahlungserinnerung wird pro Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- erhoben. Zugleich wird nach Nichteinhalten der Zahlungskonditionen ab dem 11. Tag ein Verzugszins von 5 % ppa. gefordert.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bremgarten, wobei der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitz Gerichtsstand verzichtet.

mamagrill gmbh Sarmenstorf 2018


mamagrill gmbh | Markus Marchel

Bühlmoosweg 2 | 5614 Sarmenstorf

T. +41 79 209 62 81 | markus@mamagrill.ch

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